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News

Erster Erfolg im „Fiat-Abgasskandal“ (FCA/Stellantis) – Wohnmobil geht zurück gegen Kaufpreiserstattung!


03.03.2021 - Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat heute das erste obsiegende Urteil in Sachen Fiat Abgasskandal erhalten (FCA Italy / Stellantis). Es handelt sich um ein Versäumnisurteil.
Das Gericht hat den Klägervortrag dahingehend für schlüssig erachtet, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorliegt. Da es sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt, wurde auch dem klägerischen Vortrag dahingehend gefolgt, dass der Nutzungsersatz nicht anhand der gefahrenen Kilometer zu errechnen ist, sondern auf Basis einer angenommenen Gesamtnutzungsdauer von 25 Jahren. Dies dürfte sich auf die Ansprüche der Kläger in der Regel positiv auswirken.


Das Urteil steht für Sie auf der Seite der Rechtsanwaltskanzlei Manes zum download bereit:



www.manes-anwalt.de/NEUIGKEITEN/

Mercedes-Abgasskandal: KBA veröffentlicht am
7. Januar 2020 Rückrufe für viele weitere Fahrzeugmodelle

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank am 7. Januar 2020 zwölf weitere Rückrufe für Mercedes-Fahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Damit weitet sich der Abgasskandal um die Fahrzeuge des Daimler Konzerns aus.

Welche Fahrzeuge sind durch diese aktuellen Rückrufe betroffen?
Betroffen von der aktuellen weiteren Rückrufanordnung sind die folgenden Mercedes-Modelle:

  •     E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  •     S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
  •     M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  •     CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
  •     GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
  •     C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
  •     SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017

Die Abschalteinrichtungen müssen jetzt durch ein Software-Update entfernt werden. Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates aber von einem im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, denn in vielen Fällen führen die Änderungen in der Motorsteuerung zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußte AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt. Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig.

Wir bieten Ihnen kostenfrei an, zunächst zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich mit einem amtlichen Rückruf des KBA belegt ist. Wenn dies der Fall ist, besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!
Abgasskandal bei Audi – Auch Euro-4-Diesel sind betroffen

Audi muss bundesweit zunächst rund 40.000 Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 zurückrufen. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ordnete am 5. November 2019 einen Rückruf für Fahrzeuge der Modellreihen A 4 und A 6 mit Sechszylinder-TDI-Motoren aus den Jahren 2004 bis 2009, in denen ein V6-2.7l Motor der Schadstoffklasse Euro 4 verbaut ist, an. Das KBA ist darüber hinaus von der Betroffenheit der genannten Modellreihen mit einem 3.0 Liter Motor überzeugt, weshalb wir von einem zeitnahen Rückruf auch dieser Modelle ausgehen.

Die genannten Fahrzeuge sind von einem manipulierten Abgassystem betroffen. In ihnen ist eine sogenannte Akustikfunktion verbaut. Diese wurde ursprünglich programmiert, um das Nagelgeräusch von Dieselmotoren zu verringern.


Die Software erkennt darüber hinaus aber, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, vermindert sie den Stickoxidausstoß des Motors. Laut KBA handelt es sich bei dieser Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Für weiterführende Informationen oder eine kostenfreie Überprüfung möglicher Ansprüche gegenüber Audi wenden Sie sich gerne an uns.

Sprinter vom Abgasskandal betroffen

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11.10.2019 - Wie die „Bild am Sonntag“ in ihrer letzten Ausgabe berichtet, besteht der Verdacht, dass 260.000 Mercedes Sprinter vom Dieselskandal betroffen sein sollen. Aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September 2019 soll hervorgehen, dass auch in den Sprintern eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.



Die unzulässige Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten wird. Verlässt das geprüfte Fahrzeug jedoch den Prüfstand, schaltet es wieder in den realen Betrieb und stößt viel mehr aus, als eigentlich erlaubt. Ein Konzernsprecher von Daimler bestätigte bereits, dass diesbezüglich ein Anhörungsverfahren eröffnet wird.

Konkret betroffen sind die Vorgängermodelle des aktuellen Sprinters mit dem Diesel-Motor OM651 der Euro-5-Norm. Diese wurden bis 2016 hergestellt. Europaweit sind 260.000 Sprinter betroffen. Allein in Deutschland soll es sich um 100.000 Fahrzeuge handeln.
Zwar gibt es aktuell noch keinen offiziellen Rückruf für die betroffenen Sprinter. Allerdings bedarf es zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen Mercedes (Daimler AG) eines solchen auch nicht. So gibt es zahlreiche Urteile, in denen die vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller auch ohne KBA-Rückruf zu Schadensersatzleistungen an die Kläger verurteilt wurden. Insbesondere im Hinblick auf den stetigen Wertverlust betroffener Fahrzeuge, empfehlen wir ausdrücklich schon vor einem offiziellen Rückruf seine Ansprüche überprüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.

Weitere Abschalteinrichtung bei VW

Der Abgasskandal weitet sich erneut aus - nach Berichten von Tagesschau und SWR wurden in neueren Fahrzeugen mit Euro-6 Norm unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Dies betrifft insbesondere zahlreiche VW Passat, VW Golf, T-Roc, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288. Die Schummelsoftware wurde erneut eingesetzt, um eine sogenannte "Zykluserkennung" zu gewährleisten. Dies geht aus internen Unterlagen des VW-Konzerns hervor. Unter Zykluserkennung verstehen Experten eine Software im Auto, die erkennt, ob gerade ein Abgastest durchgeführt wird. Solch eine Software war auch bei den Fahrzeugen des ersten "Diesel-Skandals" eingebaut und ist unzulässig. Eine Vielzahl von Fahrzeughaltern konnte bereits eine Kaufpreiserstattung durchsetzen. Der Klageweg ist nun auch für Millionen weitere Kunden erfolgversprechend. Wir prüfen kostenfrei und informieren Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

Kaufpreiserstattung für BMW!

Das Landgericht Ravensburg entschied, dass der Kläger durch den wirksamen Widerruf eines Finanzierungsvertrags sein Fahrzeug zurückgeben kann. Der Fahrzeugkaufpreis betrug insgesamt  43.825,49 €.Das Gericht sprach dem Autokäufer eine Kaufpreiserstattung nebst Verzinsung zu, d.h. der Kläger erhielt in Summe 45.013,51 €! Das Urteil steht für Sie hier im Volltext zum download bereit.
Insbesondere wenn Sie von Fahrverboten betroffen sind, lohnt es sich zu prüfen, ob der Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann. Auch wenn kein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes veranlasst wurde, können Sie bei fehlerhaften Verträgen Ihr Recht durchsetzen und eine Kaufpreiserstattung erwirken. Die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei Manes istsowohl im Abgasskandal als auch in Fällen des Darlehenswiderrufs erfolgreich. Kontaktieren Sie uns! Kompetente Anwälte prüfen Ihren Sachverhalt und informieren Sie kostenfrei über Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

Wegweisendes Urteil im Dieselskandal

Das Landgericht Bonn sprach dem Erwerber eines Audi A1 aktuell 15.326,88 € zu. Der Fahrzeughalter hatte den vom Abgasskandal betroffenen PKW im Jahr 2013 für 13.700 € erworben. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der vorliegenden vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Volkswagen bzw. Audi setzten lt. Gericht unstreitig Manipulationssoftware ein, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand zu beeinflussen. Zusätzlich wurde dem Kläger eine Verzinsung des Kaufpreises i.H.v. 4% zugesprochen. Das gesamte Urteil können Sie hier abrufen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 besitzen und sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten Sie alternativ prüfen, ob sich eine Individualklage lohnt. Dies spart Zeit und kann auch zu einem lukrativeren Ergebnis führen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Landgericht Bonn: Kaufpreiserstattung!

Das Landgericht Bonn urteilte erneut, dass sowohl Volkswagen als auch die Audi AG verpflichtet sind, einen abgasmanipulierten Audi Q3 gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Im vorliegenden Fall musste sich die Klägerin für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung auf Basis einer angenommenen Gesamtfahrleistung von 300.000 km anrechnen lassen. Das Urteil steht hier  für Sie zum download bereit.

Verzinsung der Ersatzsumme

Immer mehr Land- und Ober­landes­gerichte gehen dazu über, Hersteller von Skandal­autos zur
Verzinsung der Ersatzsumme zu verurteilen. Auto­besitzer erhalten dann vier Prozent Zinsen auf den Kauf­preis seit der Zahlung.
Jetzt hat auch das Land­gericht Stutt­gart so geur­teilt.
Rechtsanwalt Manes berichtet aktuell über das Urteil vom 2. August 2019 in der Chronik der Ereignisse bei test.de.

Bislang unter Verschluss gehaltene Papiere des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht
Das Handelsblatt veröffentlichte aktuell Bescheide des KBA, welche die Beweisführung für vom Abgasskandal betroffene Autokäufer wesentlich erleichtern. Demnach wurden in Modellen von Audi, VW und Porsche unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Das Verkehrsministerium lehnt eine Veröffentlichung der Bescheide wohl bislang wegen "schützenswerter Unternehmensinteressen" ab. Im Interesse der betroffenen Fahrzeugkäufer ist dies nicht. Prüfen Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal und setzen Sie ihr Recht durch! Die Bescheide stehen hier für Sie zum download bereit.

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LG Essen entscheidet aktuell, dass Fahrzeugkäuferin gesamte Kaufpreiserstattung zusteht
Nun hat auch das Landgericht Essen zugunsten einer Golf VI Käuferin entschieden und dieser die vollumfängliche Kaufpreiserstattung ohne Abzug eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Das Fahrzeug erlitt aufgrund der Abgasmanipulation einen erheblichen Wertverlust.Das Urteil ist wegweisend für alle Erwerbe von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung ihres individuellen Sachverhaltes an.

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Daimler ruft weitere Modelle zurück

Das Diesel-Modell GLK 220 ist nun auch vom offiziellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen - die BamS berichtet.

Der ADAC veröffentlicht eine Liste aller betroffenen Mercedes-Modelle hier.


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Audi - Dieselskandal weitet sich aus
Wie der Bayrische Rundfunk und das Handelsblatt berichten, hat Audi in den Motoren mehr unzulässieg Abschalteinrichtungen genutzt als bisher bekannt. Der Abgasskandal weitet sich erneut aus.

Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.


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KBA Anordnung Audi VW Porsche Bescheid Dieselskandal Abgasskandal
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Verbraucher sind erfolgreich

Schon gewusst? Stiftung Warentest berichtet auf der Seite test.de regelmäßig über aktuelle Verfahren...
FAQ ABGASSKANDAL

Porsche hat manipuliert

Alle Porsche Diesel-Modelle mit Euro 6 Norm sind von amtlichen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes  betroffen, weil Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt worden sein sollen. Kontaktieren Sie uns. Wir empfehlen spezialisierte Rechtsanwälte - kostenlos und unverbindlich.
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